Rechtsprechung
BFH, 05.11.2013 - X B 41/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Nichtbeachtung des Vertretungszwangs durch gemeinsame Anfertigung eines Schriftsatzes mit dem Mandanten ohne eigene Durcharbeitung des Streitstoffs
- openjur.de
Nichtbeachtung des Vertretungszwangs durch gemeinsame Anfertigung eines Schriftsatzes mit dem Mandanten ohne eigene Durcharbeitung des Streitstoffs
- Bundesfinanzhof
FGO § 62 Abs 4 S 1
Nichtbeachtung des Vertretungszwangs durch gemeinsame Anfertigung eines Schriftsatzes mit dem Mandanten ohne eigene Durcharbeitung des Streitstoffs
- Bundesfinanzhof
Nichtbeachtung des Vertretungszwangs durch gemeinsame Anfertigung eines Schriftsatzes mit dem Mandanten ohne eigene Durcharbeitung des Streitstoffs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 4 S 1 FGO
Nichtbeachtung des Vertretungszwangs durch gemeinsame Anfertigung eines Schriftsatzes mit dem Mandanten ohne eigene Durcharbeitung des Streitstoffs - rewis.io
Nichtbeachtung des Vertretungszwangs durch gemeinsame Anfertigung eines Schriftsatzes mit dem Mandanten ohne eigene Durcharbeitung des Streitstoffs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 62 Abs. 4
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und die Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt - datenbank.nwb.de
Anforderungen an den Vertretungszwang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die gemeinsame Anfertigung eines Schriftsatzes mit dem Mandanten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und die Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 13.09.2012 - 15 K 202/08
- BFH, 05.11.2013 - X B 41/13
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 24.09.2008 - IX B 110/08
Fehlerhafte Rechtsanwendung kein Revisionszulassungsgrund
Auszug aus BFH, 05.11.2013 - X B 41/13
Allein mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. nur BFH-Beschluss vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39). - BFH, 29.03.2007 - VII B 297/06
Vertretungszwang; Beschwerdeverfahren
Auszug aus BFH, 05.11.2013 - X B 41/13
Ein Rechtsmittelbegründungsschriftsatz genügt den Anforderungen des § 62 Abs. 4 FGO im Hinblick auf den Zweck dieser Regelung nur dann, wenn der Prozessbevollmächtigte sich mit dem Streitstoff befasst, ihn insbesondere gesichtet, geprüft und rechtlich durchgearbeitet hat (…vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 11. März 2003 VII B 356/02, BFH/NV 2003, 817, und vom 29. März 2007 VII B 297/06, BFH/NV 2007, 1339). - BFH, 11.03.2003 - VII B 356/02
NZB: Begründung
Auszug aus BFH, 05.11.2013 - X B 41/13
Ein Rechtsmittelbegründungsschriftsatz genügt den Anforderungen des § 62 Abs. 4 FGO im Hinblick auf den Zweck dieser Regelung nur dann, wenn der Prozessbevollmächtigte sich mit dem Streitstoff befasst, ihn insbesondere gesichtet, geprüft und rechtlich durchgearbeitet hat (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 11. März 2003 VII B 356/02, BFH/NV 2003, 817, …und vom 29. März 2007 VII B 297/06, BFH/NV 2007, 1339). - BFH, 17.10.2003 - XI B 145/02
Beschwerdebegründung; Vertretungszwang
Auszug aus BFH, 05.11.2013 - X B 41/13
Der Prozessbevollmächtigte muss die volle Verantwortung für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde übernehmen; die Begründung muss daher von ihm selbst stammen (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2003 XI B 145/02, BFH/NV 2004, 348).
- BFH, 21.09.2017 - XI B 49/17
Zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer …
a) Dieses Erfordernis gilt nicht nur für die Einlegung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, sondern auch für deren Begründung (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. August 2007 I B 143/06, BFH/NV 2007, 2306; vom 5. November 2013 X B 41/13, BFH/NV 2014, 175).b) Der Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO bedeutet, dass der jeweilige Prozessbevollmächtigte die volle Verantwortung für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde übernehmen muss; die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss daher von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. August 1994 III B 70/94, BFH/NV 1995, 251;… vom 14. Oktober 1987 II R 18/85, BFH/NV 1989, 107; in BFH/NV 2014, 175; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 127 f.; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Rz 28; Werth in Beermann/Gosch, FGO § 116 Rz 49).
Nicht ausreichend hierfür ist z.B., dass der Prozessbevollmächtigte die Kopie eines vom Beschwerdeführer verfassten Schreibens an den Steuerberater beifügt (…vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2003 XI B 145/02, BFH/NV 2004, 348), mit einem Begleitschreiben einen von (dem Geschäftsführer der) Beschwerdeführerin unterschriebenen Schriftsatz zur Begründung der Beschwerde übersendet (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2306), die Begründung gemeinsam mit der Mandantin unter Bindung an deren Weisungen erstellt hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 175), lediglich einen von einem Beteiligten selbst verfassten Schriftsatz unterschreibt (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 251;… vom 29. März 2007 VII B 297/06, BFH/NV 2007, 1339) auf einen von seinen Mandanten selbst verfassten Schriftsatz Bezug nimmt (…vgl. BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2005 IX B 83/05, BFH/NV 2006, 330), als wörtliche Wiedergabe gekennzeichnete Ausführungen des Beschwerdeführers mit dem formelhaften Hinweis übersendet, diesen sei "kaum etwas hinzuzusetzen" (…vgl. BFH-Beschluss vom 11. März 2003 VII B 356/02, BFH/NV 2003, 817; s.a. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2012 5 B 11/12, juris), oder sich auf den Inhalt einer Beschwerdeschrift in einem anderen Verfahren von einem anderen Prozessbevollmächtigten bezieht (…vgl. BFH-Beschluss vom 3. August 2010 XI B 104/09, BFH/NV 2010, 2308, Rz 2).
- OVG Niedersachsen, 01.11.2021 - 9 LA 11/20
Abfallgebühr; Akteneinsichtsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; …
Ein Begründungsschriftsatz, der "gemeinsam" mit dem Mandanten unter Bindung an dessen Weisungen erstellt worden ist, erfüllt die Anforderungen des gesetzlichen Vertretungszwangs nicht (vgl. BFH, Beschluss vom 5.11.2013 - X B 41/13 - juris Rn. 7 zu § 62 Abs. 4 FGO). - BFH, 25.07.2023 - VIII B 27/22
Zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer …
Dieses Erfordernis gilt nicht nur für die Einlegung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, sondern auch für deren Begründung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.11.2013 - X B 41/13; vom 21.09.2017 - XI B 49/17, Rz 2, 3). - BFH, 01.07.2014 - X E 6/14
Gerichtskostenansatz bei getrennten Klagen von Ehegatten gegen …
Der erkennende Senat verwarf die Rechtsmittel mit den beiden Beschlüssen vom 5. November 2013 X B 41/13 und X B 42/13 als unzulässig.